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   VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18   

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VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18 (https://dejure.org/2018,22085)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2018 - 12 A 65/18 (https://dejure.org/2018,22085)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 12 A 65/18 (https://dejure.org/2018,22085)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 05.12.2011 (Az. 2 B 103/11) vorgegebenen Kriterien seien erfüllt.

    Dementsprechend endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der abschließenden Laufbahnprüfung (BVerwG, Beschluss vom 05.12.2011 - 2 B 103.11 - zitiert nach juris Rn. 9).

    Das Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zwischen vordienstlicher Tätigkeit und Ernennung umfasst die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass es sich dabei um eine für die Laufbahn des Beamten förderliche Tätigkeit gehandelt haben muss (BVerwG, Beschluss vom 05.12.2011, a.a.O., Rn. 8).

    Diese Auffassung wird auch vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt, das es ebenfalls für plausibel hält, dass erst durch den Vorbereitungsdienst die für die entsprechende Laufbahn erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden (BayVGH, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 05.12.2011, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Diese Tätigkeit wird von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SHBeamtVG erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2002 - 2 C 4/01 - zitiert nach juris Rn. 10).

    Eine Tätigkeit ist "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (BVerwG, Urteil vom 14.03.2002, a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Im Anschluss an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1998 (Az. 2 C 12.97, zitiert nach juris Rn. 12 und 20) und 16. Mai 1961 (Az. II C 192.58, zitiert nach juris) wird in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte die Auffassung vertreten, dass das Tatbestandsmerkmal "zur Ernennung geführt" eine Kausalität der Vortätigkeit für die Ernennung verlangt und das Kausalitätserfordernis nicht immer schon dann erfüllt ist, wenn eine Förderlichkeit der Vortätigkeit zu bejahen ist (vgl. VGH Baden -Württemberg, Urteil vom 28.01.2008 - 4 S 444/06 - zitiert nach juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.08.2006 - 1 A 53/05 - zitiert nach juris Rn. 5; OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Der Zweck der Berücksichtigungsvorschriften nach §§ 10 bis 12 SHBeamtVG besteht darin, den Beamten mit berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten diejenige Altersversorgung zu ermöglichen, die sie erhalten würden, wenn sie die vordienstlichen Tätigkeiten im Beamtenverhältnis erbracht hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 C 22/14 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 4 S 444/06

    Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Im Anschluss an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1998 (Az. 2 C 12.97, zitiert nach juris Rn. 12 und 20) und 16. Mai 1961 (Az. II C 192.58, zitiert nach juris) wird in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte die Auffassung vertreten, dass das Tatbestandsmerkmal "zur Ernennung geführt" eine Kausalität der Vortätigkeit für die Ernennung verlangt und das Kausalitätserfordernis nicht immer schon dann erfüllt ist, wenn eine Förderlichkeit der Vortätigkeit zu bejahen ist (vgl. VGH Baden -Württemberg, Urteil vom 28.01.2008 - 4 S 444/06 - zitiert nach juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.08.2006 - 1 A 53/05 - zitiert nach juris Rn. 5; OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sind so zu verstehen, dass nicht jede Erleichterung der Dienstausübung durch die Vortätigkeit ausreicht, sondern für eine Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit weiterhin zu fordern ist, dass die Vordiensttätigkeit - auch wenn sie von Nutzen gewesen ist - darüber hinaus ein wesentlicher Grund für die Ernennung war, insoweit also ein Zusammenhang in zeitlicher und funktioneller Hinsicht zwischen der früheren und der neuen Verwendung besteht (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20.03.2012 - 5 LB 198/10 - zitiert nach juris Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (BayVGH, Beschluss vom 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585 - zitiert nach juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 - zitiert nach juris Rn. 43 und HessVGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - zitiert nach juris Rn. 23 und Beschluss vom 16.07.2009 - 1 A 826/09.Z - zitiert nach juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 16.07.2009 - 1 A 826/09

    Anerkennung einer Vordienstzeit als wissenschaftliche Hilfskraft bei einer

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (BayVGH, Beschluss vom 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585 - zitiert nach juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 - zitiert nach juris Rn. 43 und HessVGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - zitiert nach juris Rn. 23 und Beschluss vom 16.07.2009 - 1 A 826/09.Z - zitiert nach juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 7 B 4.14

    Beamtenversorgungsrecht; maßgebliches Recht; Eintritt des Versorgungsfalls;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Das ist der Fall, wenn der Beamte nicht unmittelbar nach dem Ende der Vortätigkeit, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen worden ist und die dazwischen liegende Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1980 - 6 C 14.79 - zitiert nach juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - OVG 7 B 4.14 - zitiert nach juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585

    Anerkennung einer privatrechtlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst als

    Auszug aus VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18
    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (BayVGH, Beschluss vom 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585 - zitiert nach juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 - zitiert nach juris Rn. 43 und HessVGH, Urteil vom 06.11.1996 - 1 UE 327/95 - zitiert nach juris Rn. 23 und Beschluss vom 16.07.2009 - 1 A 826/09.Z - zitiert nach juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 3 BV 05.2876

    "Ermessensrichtlinien" 1987 und 2002 (BayVV - Versorgung)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 1 A 53/05
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen

  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
  • VG Stuttgart, 23.01.2020 - 10 K 11725/18

    Aberkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten; Vertrauensschutz

    Dass der Dienstherr also von den mit der Vortätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen im späteren Dienst profitiert hat und diese dem Beamten nützlich waren, reicht als Nachweis des funktionellen Zusammenhangs gerade nicht aus (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 28.01.2008 - 4 S 444/06 - juris Rn. 19, 27; OVG Lüneburg, Urteil v. 20.03.2012 - 5 LB 198.10 - juris Rn. 53; OVG NRW, Beschluss v. 09.08.2006 - 1 A 53/05 - juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil v. 05.07.2018 - 12 A 65/18 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 18.04.2018 - B 5 K 17.69 - juris Rn. 29).
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